Information für Patient/innen
Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
Bewilligung
Bei allen Krankenkassen ist eine Bewilligung zu Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Krankenkasse einzuholen (auch per Fax möglich).
Verrechnung
Die Höhe der Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse hängt von den jeweiligen Tarifen, der Therapiedauer und der Art der Behandlung ab. Die verbleibenden Restkosten können von entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen werden.
Die Länge der Therapieeinheiten bzw. deren Anzahl hängt von der ärztlichen Verordnung und deren Bewilligung bzw. Ihrem Beschwerdebild ab und wird individuell an Sie angepasst. Wir werden das vor Behandlungsbeginn mit Ihnen gerne besprechen und beraten Sie gerne.